Rechtsprechung
OVG Saarland, 16.09.2021 - 2 F 213/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 151 GKG 2004, § 165 GKG 2004, § 162 Abs 1 VwGO
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Erstattungsfähigkeit von privaten Verschattungsgutachten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 151 ; GKG § 165 ; VwGO § 162 Abs. 1
Erinnerung; Erstattungsfähigkeit; Kosten; Privatgutachten; Verschattung; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Normenkontrolle; Bebauungsplan; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten; Verschattungsgutachten
- rechtsportal.de
GKG § 151 ; GKG § 165 ; VwGO § 162 Abs. 1
Festsetzung von Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei als erstattungsfähige Kosten (hier: Verschattungsgutachten) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist ein Privatgutachten "notwendig"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 30.12.2011 - 15 M 11.2473
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2021 - 2 F 213/21
[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.4.2001 - 9 KSt 2/01 - Bay.VGH, Beschluss vom 30.12.2011 - 15 M 11.2473 - zitiert nach juris]. - BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04
Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2021 - 2 F 213/21
[Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.2005 - 4 A 4/04 - juris] Nach Lage der Dinge war es daher erforderlich, dass die Antragstellerin ihrerseits ebenfalls externen Sachverstand hinzugezogen hat, um der bereits im Bebauungsplanverfahren seitens der Antragsgegnerin bzw. der Vorhabenträgerin zum Bestandteil gemachten sachverständigen Untersuchung der E. substantiiert entgegentreten zu können. - OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern; …
Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2021 - 2 F 213/21
In dem Normenkontrollverfahren (2 C 309/19) hatte sich die Antragstellerin gegen den Bebauungsplan "Theodor-Heuss-Straße/Wohnen am Winterberg" der Antragsgegnerin gewandt, mit dem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Mehrfamilien-Wohngebäuden in Form von sog. 3-Punkt-Häusern mit insgesamt 90 Wohnungen und einem Parkgeschoss durch die Festsetzung von zwei allgemeinen Wohngebieten ermöglicht werden sollten.